Eigentümer sowohl von Erst- als auch von Zweitwohnungen sollen künftig beim Ausfüllen der Steuererklärung den Eigenmietwert nicht mehr angeben müssen.
Dies hat der Nationalrat am 14. Juni 2023 mit 158 zu 31 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden. Lediglich die FDP stimmte dagegen und wollte dem Beschluss des Ständerats folgen und selbstgenutzte Zweitwohnungen weiterhin zum Eigenmietwert besteuern.
Damit die Vorlage möglichst haushaltsneutral ist, sollen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts auch die bisherigen Abzüge bei der Bundessteuer weitgehend gestrichen werden. Nur unter bestimmten Bedingungen sollen weiterhin Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten zugelassen werden.
Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts von Wohneigentum ist seit längerem ein Thema und sehr umstritten. Schon zwei Mal scheiterten Vorlagen dazu an der Urne und schon mehrmals im Parlament. Nun geht das Dossier wieder zurück an den Ständerat.