Abschaffung Eigenmietwert tritt per 1. Januar 2029 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. April 2026 beschlossen, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Entsprechend wird auf selbstgenutztem Wohneigentum die Besteuerung des Eigenmietwerts entfallen. Zur finanziellen Kompensation sind die Kantone ermächtigt, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen. Die Medienmitteilung findet sich