Mietzinserhöhung

Städtische Wohnvorschriften: Bundesgericht gibt Stadt Zürich Recht

Anfang dieses Jahres sorgten zwei Urteile des Obergerichts des Kantons Zürich für Aufsehen. In den beiden Entscheiden hatte das Obergericht befunden, dass nachträgliche (Miet-)Vertragsanpassungen aus Gründen der Rechtssicherheit nur in besondere Ausnahmesituationen zulässig seien. Konkret in Frage stand in beiden Fällen die Missbräuchlichkeit einer Mietvertragsänderung, die die Stadt Zürich als

Bundesgericht: Bestimmung der zulässigen Mietzinserhöhung nach Renovation

Das Bundesgericht kam im zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_75/2022 vom 30. Juli 2024 (vgl. auch die Medienmitteilung vom 10. September 2024) zum Schluss, dass bei der Berechnung der zulässigen Mietzinserhöhung nach einer Renovation, die wertvermehrenden Investitionen zum gleichen Satz verzinst werden dürfen, wie bei der Festlegung des erlaubten Nettoertrags (bei der

Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen steigt auf 1.75%

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat heute Morgen bekanntgegeben (siehe die Medienmitteilung), dass der hypothekarische Referenzzinssatz neu 1,75 Prozent beträgt. Damit liegt er 0,25 Prozentpunkte über dem letztmals publizierten Referenzzinssatz.  Daraus ergibt sich für Vermietende grundsätzlich ein Anspruch auf Erhöhung des Mietzinses um 3 Prozent, sofern der aktuelle Mietzins auf

Bundesgericht: Rüge, wonach Mietzinserhöhung aufgrund der Verwendung eines falschen bzw. veraltetenen Formular nichtig sei, muss sofort vorgebracht werden, ansonsten ist sie rechtsmissbräuchlich

Im kürzlich publizierten Entscheid des Bundesgerichts 4A_409/2022 vom 19. September 2023 haben die Mieter als Kläger unter anderem geltend gemacht, die Vermieterin als Beklagte habe für die Mietzinserhöhung veraltete Formulare verwendet. Die Vorinstanz führte diesbezüglich aus, dass aus den Angaben auf der Vorderseite der für die Anzeige der Mietzinserhöhungen verwendeten

Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen steigt auf 1,5 Prozent

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat heute Morgen bekanntgegeben, dass der hypothekarische Referenzzinssatz neu 1,5 Prozent beträgt. Damit liegt er 0,25 Prozentpunkte über dem letztmals publizierten Referenzzinssatz. Dies ist die erste Erhöhung seit Einführung des schweizweiten Referenzzinssatzes im Jahr 2008. Seit 2008 gilt für Mietzinsanpassungen infolge von Änderungen des Hypothekarzinsssatzes