Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen steigt auf 1,5 Prozent

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat heute Morgen bekanntgegeben, dass der hypothekarische Referenzzinssatz neu 1,5 Prozent beträgt. Damit liegt er 0,25 Prozentpunkte über dem letztmals publizierten Referenzzinssatz. Dies ist die erste Erhöhung seit Einführung des schweizweiten Referenzzinssatzes im Jahr 2008.

Seit 2008 gilt für Mietzinsanpassungen infolge von Änderungen des Hypothekarzinsssatzes für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz, der vierteljährlich durch das BWO überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Er stützt sich auf den volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Der neue Referenzzinssatz von 1,5 Prozent gilt ab dem 2. Juni 2023. 

Daraus ergibt sich grundsätzlich für die Vermietenden einen Anspruch auf Erhöhung des Mietzinses um drei Prozent. Dies allerdings nur, falls der aktuelle Mietzins auf dem bisherigen, seit 3. März 2020 geltenden Referenzzinssatz von 1,25 Prozent basiert. Die Mietzinsanpassung kann (unter Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften) auf den nächsten Kündigungstermin erfolgen.