Bundesrat setzt Verordnungsänderung zur Umsetzung der Solaroffensive in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. März 2023 Änderungen der Energieverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung beschlossen. Diese Änderungen treten per 1. April 2023 in Kraft. Sie ermöglichen die Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes, die seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft sind (Dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter, sog. Solaroffensive).

Mit den Änderungen des Energiegesetzes wird das Bewilligungsverfahren in Bezug auf die Errichtung von Photovoltaik-Grossanlagen erleichtert. Die Bewilligung für Photovoltaik-Anlagen wird durch den Kanton erteilt, wobei die Zustimmung der Standortgemeinde und der Grundeigentümer/-innen vorliegen muss. Im Rahmen der Baubewilligung muss der Kanton auch Auflagen in Bezug auf den Rückbau festlegen. Für die elektrische Erschliessung ist weiter eine Bewilligung durch das eidgenössische Starkstrominspektorat oder das Bundesamt für Energie erforderlich.

Daneben ist für Photovoltaik-Grossanlagen eine Förderung mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten vorgesehen. Das entsprechende Gesuch kann eingereicht werden, sobald eine rechtskräftige Baubewilligung für das Projekt vorliegt. Um von dieser Förderung profitieren zu können, müssen bis Ende 2025 mindestens 10 Prozent der erwarteten Produktion der gesamten Anlage oder 10 Gigawattstunden ins Netz eingespeist werden. Für diejenigen Projekte, welche diese Kriterien nicht erfüllen, steht die normale Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung.

Diese Erleichterungen gelten, bis die neuen Photovoltaik-Anlagen schweizweit eine jährliche Gesamtproduktion von max. 2  Terrawattstunden (TWh) erlauben. Die Änderungen des Energiegesetzes sind bis Ende 2025 befristet.

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