Bundesgericht

Bundesgericht: Auslegung einer Baubeschränkungsdienstbarkeit

Kurzzusammenfassung:  Im zur Publikation vorgesehenen Urteil BGer 5A_85/2024 vom 8. November 2024 hat sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandergesetzt, nach welchen Kriterien ein Grundbucheintrag einer Baubeschränkungsdienstbarkeit auszulegen ist, wenn sich dessen Inhalt und Zweck weder eindeutig aus dem Stichwort noch aus dem Erwerbsgrund (Dienstbarkeitsvertrag) ergibt. Das Bundesgericht hielt dabei fest,

Bundesgericht: Kündigung eines Mietvertrages via Fax wurde als nicht frist- und formgerecht qualifiziert

Dem Urteil des Bundesgerichts 4A_32/2024 vom 1. Oktober 2024 lag folgender Sachverhalt zugrunde:  B. und C. (Beklagte, Beschwerdegegner) mieteten von der A. GmbH (Klägerin, Beschwerdeführerin) ein Einfamilienhaus und eine Reitanlage in U., Kanton Aargau. Im Zusammenhang mit der Kündigung des Mietverhältnisses durch die Mieter entwickelte sich ein Rechtsstreit, namentlich betreffend

Bundesgericht: Bestimmung der zulässigen Mietzinserhöhung nach Renovation

Das Bundesgericht kam im zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_75/2022 vom 30. Juli 2024 (vgl. auch die Medienmitteilung vom 10. September 2024) zum Schluss, dass bei der Berechnung der zulässigen Mietzinserhöhung nach einer Renovation, die wertvermehrenden Investitionen zum gleichen Satz verzinst werden dürfen, wie bei der Festlegung des erlaubten Nettoertrags (bei der

Bundesgericht: Berechnung der Dreijahresfrist zur Eintragung eines Pfandrechts der Stockwerkeigentümergemeinschaft nach Art. 712i Abs. 1 ZGB

Im Entscheid 5A_357/2022 vom 8. November 2023 äussert sich das Bundesgericht in Erwägung 6 erstmals zur Berechnung der Dreijahresfrist zur Eintragung des Pfandrechts der Stockwerkeigentümergemeinschaft für Beitragsforderungen gemäss Art. 712i Abs. 1 ZGB. Der Entscheid ist zur Publikation vorgesehen.  Gemäss Art. 712i Abs. 1 ZGB hat die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer für

Bundesgericht: Anfechtung des Anfangsmietzinses

Für Anfangsmietzinsen, welche den Vormietzins massiv übersteigen, gilt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Vermutung der Missbräuchlichkeit. Missbräuchliche Anfangsmietzinsen sind im Anfechtungsverfahren durch das Gericht herabzusetzen. Der Vermieter kann eine solche Herabsetzung abwenden, indem er die Vermutung der Missbräuchlichkeit im Anfechtungsprozess entkräftet. Doch wie hoch darf die durch den Vermieter zu

Bundesgericht: Anpassung des Mietzinses am Ende des indexierten Mietvertrages

Im zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_252/2023 vom 24. Oktober 2023 äusserte sich das Bundesgericht zur Anpassung des Mietzinses am Ende eines indexierten Mietvertrages aufgrund einer Veränderung des hypothekarischen Referenzzinssatzes. Das Bundesgericht kam dabei zum Schluss, dass sich Mieter oder Vermieter auf die Höhe des Zinssatzes zu Indexbeginn nur berufen können,

Bundesgericht weist Beschwerden gegen zwei Windparkprojekte in den Kantonen Neuenburg und Bern ab

In kürzlich publizierten Urteilen (1C_48/2021, 1C_329/2021 und 1C_335/2021) hat das Bundesgericht Beschwerden, die im Zusammenhang mit den Windparkprojekten «Parc éolien de la Montagne-de-Buttes» im Kanton Neuenburg und «Parc éolien de la Montagne de Tramelan» im Kanton Bern erhoben wurden, weitestgehend abgewiesen.  Das Projekt «Parc éolien de la Montagne-de-Buttes» im Kanton

Bundesgericht: Rüge, wonach Mietzinserhöhung aufgrund der Verwendung eines falschen bzw. veraltetenen Formular nichtig sei, muss sofort vorgebracht werden, ansonsten ist sie rechtsmissbräuchlich

Im kürzlich publizierten Entscheid des Bundesgerichts 4A_409/2022 vom 19. September 2023 haben die Mieter als Kläger unter anderem geltend gemacht, die Vermieterin als Beklagte habe für die Mietzinserhöhung veraltete Formulare verwendet. Die Vorinstanz führte diesbezüglich aus, dass aus den Angaben auf der Vorderseite der für die Anzeige der Mietzinserhöhungen verwendeten

Bundesgericht: Quorum für die Anpassung eines Verwaltungs- und Nutzungsreglements einer Stockwerkeigentümergemeinschaft

Im Urteil 5A_100/2020 vom 15. August 2023 (ital., zur Publikation vorgesehen) hat sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob für die Abänderung eines Verwaltungs- und Benutzungsreglements einer Stockwerkeigentümergemeinschaft – im Verwaltungs- und Benutzungsreglement selber – ein strengeres als das gesetzlich vorgesehene Quorum (Art. 712g Abs. 3 ZGB) vorgesehen werden