Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat die Beratungen zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) abgeschlossen.
Die Mehrheit der Kommission lehnt weitergehende Ausnahmebestimmungen für das Bauen ausserhalb der Bauzone ab. So beschliesst die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen, die Bestimmung in Bezug auf den Abriss, den Wiederaufbau und die betriebliche Erweiterung von altrechtlichen Beherbungsbetrieben ausserhalb der Bauzone unter gewissen Voraussetzungen zuzulassen (Art. 37a Abs. 2 E-RPG). Dies soll aber nicht für Gastbetriebe möglich sein. Ebenso lehnt es die Kommission ab, die für weitere Nutzungen erforderlichen Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone als zonenkonform zuzulassen (Art. 16a E-RPG).
Mit einer Änderung von Art. 16a Abs. 1bis E-RPG sollen zudem landwirtschaftliche Biomassenanlagen unterstützt und der Betrieb mit Biomasse vom Standortbetrieb oder von Betrieben in der Umgebung erlaubt werden. Weiter sollen in Zukunft Infrastrukturanlagen, die einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordern, wo immer möglich, mit anderen Infrastrukturen gebündelt werden (Art. 24bis E-RPG).
Schliesslich will die UREK-N den Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands für unbewilligte Bauten und Nutzungen ausserhalb der Bauzone nunmehr gesetzlich regeln. Nach Ansicht der UREK-N soll dieser Anspruch nach 30 Jahren verwirken (Art. 25 E-RPG). Damit setzt sich die UREK-N der vom Bundesgericht mit Urteil vom 28. April 2021 begründeten Rechtsprechung entgegen, wonach die 30-jährige Verwirkungsfrist für den Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone nicht gilt und die zuständige Behörde die Wiederherstellung auch nach mehr als 30 Jahren verlangen kann (soweit die übrigen Voraussetzungen zur Wiederherstellung gegeben sind). Mit dieser Neuregelung soll das Anliegen der Kommissionsmotion (Nr. 21.4334), die im Oktober 2021 eingereicht und von beiden Räten angenommen wurde, umgesetzt werden.
Die Vorlage wird in der Sommersession im Nationalrat beraten. Die Medienmitteilung der UREK-N und weitere Informationen zum Geschäften finden Sie hier.