Wiederherstellung rechtmässiger Zustand

Zu den Anforderungen an die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone

In dem zur Publikation vorgesehenen Urteil 1C_675/2024 vom 24. April 2025 konkretisiert das Bundesgericht seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Anordnung der Wiederherstellung des rechtskonformen Zustands und die damit verbundene Androhung der Ersatzvornahme. Es verdeutlicht darin, dass die Wiederherstellungsverfügung, damit sie vollstreckbar sei, alle für den Vollzug der Wiederherstellung

Bundesgericht: Erwächst die Verweigerung der Baubewilligung in formelle Rechtskraft, kann die Rechtmässigkeit einer Anbaute nicht erneut im Verfahren betr. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands überprüft werden

Sachverhalt: A ist Eigentümerin eines Wohnhauses in der Gemeinde Maur ZH, in welchem sie mit B wohnt. Für die bereits erstellte Sitzplatzüberdachung an der nordöstlichen Ecke des Wohnhauses sowie gleichzeitiger Erweiterung zu einem Wintergarten ersuchte sie um eine (nachträgliche) Baubewilligung. Diese wurde ihr schliesslich verweigert. Der dagegen erhobene Rekurs wurde

Bauen ausserhalb der Bauzone: Verweigerung einer nachträglichen Baubewilligung für den Einbau einer Küche im Dachgeschoss

In einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil vom 30. Mai 2023 befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Vorinstanz die nachträgliche Baubewilligung für den Einbau einer Küche im Dachgeschoss einer landwirtschaftlichen Wohnbaute ausserhalb der Bauzone zu Recht verweigert hatte. Dem Urteil lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Ein in

Beratungen der Nationalratskommission zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes abgeschlossen

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat die Beratungen zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) abgeschlossen. Die Mehrheit der Kommission lehnt weitergehende Ausnahmebestimmungen für das Bauen ausserhalb der Bauzone ab. So beschliesst die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen, die Bestimmung in Bezug auf