Der Nationalrat hat am Mittwoch erneut über die Abschaffung des Eigenmietwerts debattiert und dabei an seinem Beschluss der Sommersession 2023 (siehe unser Beitrag vom 16. Juni 2023) festgehalten, dass der Eigenmietwert vollständig d.h. sowohl bei Erst- als auch bei Zweitwohnungen abgeschafft werden soll. Weiter hat der Nationalrat einer Verfassungsgrundlage für eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen sowie einem neuen Vorschlag in Bezug auf den Schuldzinsenabzug zugestimmt (siehe die Medienmitteilung).
Der Ständerat wollte bisher nichts wissen von einer Abschaffung des Eigenmietwerts bei Zweitwohnungen, da dies hohe finanzielle Einbussen für die Tourismuskantone zur Folge hätte. Mit der vom Nationalrat gutgeheissenen Verfassungsbestimmung könnte sich dies nun ändern.
Beim Schuldzinsenabzug hat sich der Nationalrat am Mittwoch für ein neues Modell seiner Wirtschaftskommission ausgesprochen. Der maximale Schuldzinsabzug soll vom Anteil der vermieteten Liegenschaften am Gesamtvermögen abhängen.
Der Ständerat hatte in Bezug auf den Schuldzinsenabzug in der Wintersession 2023 beschlossen, dass noch Abzüge bis zu siebzig Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulässig sein sollen. Gemäss heute geltender Regelung werden Abzüge für Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge und weiterer 50’000 Franken zugelassen.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.