Der Ständerat am 18. September 2023 verschiedenen Vorlagen zu Änderungen im Mietrecht der Rechtskommission des Nationalrats zugestimmt, welche der Nationalrat bereits im März gutgeheissen hatte (siehe unser Beitrag vom 15. März 2023). Es geht zusammengefasst um folgende Änderungen (siehe die Medienmitteilung dazu):
- Untermiete: Es soll die explizite schriftliche Zustimmung des Vermieters bzw. der Vermieterin notwendig sein. Ausserdem soll der Vermieter ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn der Mieter die Voraussetzungen der Untermiete nicht einhält. Weiter soll eine Vermieterin die Untermiete verweigern können, wenn eine mehr als zweijährige Untermietdauer geplant ist.
- Begriff des Eigenbedarfs: Die Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen nach einer Veräusserung des Mietobjekts nach Art. 261 Abs. 2 lit. b OR soll nicht mehr einen «dringenden Eigenbedarf» des Eigentümers voraussetzen, sondern es soll genügen, wenn der Eigentümer «einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf» geltend macht.
- Lockerung von Formvorschriften: Für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung (Art. 269d OR) soll in Zukunft eine auf mechanischem Weg nachgebildete Unterschrift auf dem offiziellen Formular ausreichen. Weiter soll im Falle einer Staffelungsvereinbarung (Art. 269c OR) für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen zukünftig die schriftliche Form genügen. Bisher war dafür die Verwendung des amtlichen Formulars vorgesehen.
Die Vorlagen müssen nun noch in die Schlussabstimmungen am Ende der Herbstsession.