Zweitwohnung

Gelockertes Zweitwohnungsgesetz wird per 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt

Die Referendumsfrist für das angepasste Zweitwohnungsgesetz (ZWG) ist am 4. Juli 2024 abgelaufen. Der Bundesrat setzt das revidierte ZWG daher auf den 1. Oktober 2024 in Kraft (siehe die Medienmitteilung). Wir haben bereits am 27. April 2023 und 18. August 2023 über die Vorlage berichtet.  Die Revision umfasst zusammengefasst die

Update zur Revision des Zweitwohnungsgesetzes: Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme vom 16. August 2023 hat sich der Bundesrat zur Gesetzesvorlage für die Änderung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) (siehe unser Beitrag vom 27. April 2023) geäussert.  Der Bundesrat befürwortet die vorgeschlagenen Lockerungen grundsätzlich und ist damit einverstanden, dass altrechtliche Wohnhäuser um 30% der Fläche erweitert werden dürfen, auch im Falle eines