Update: Bundesrat setzt Anpassung der Energieverordnung («Windexpress») in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Anpassung der Energieverordnung beschlossen, womit die vom Parlament beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes umgesetzt werden. Wir haben in unserem Beitrag vom 5. März 2023 darüber berichtet.

Die neue Bestimmung von Art. 71c des Energiegesetzes sieht ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen von nationalem Interesse, die über einen rechtskräftigen Nutzungsplan verfügen, vor. Die Bewilligung für diese Anlagen wird von den Kantonen erteilt, wobei der Rechtsweg gegen die Baubewilligung auf eine kantonale Instanz eingeschränkt wird und Beschwerden ans Bundesgericht nur bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zulässig sind.

Die revidierte Energieverordnung regelt die kantonale Zuständigkeit subsidiär, für den Fall, dass das kantonale Recht die Zuständigkeit (noch) nicht festlegt. Zudem enthält sie die Verpflichtung der Kantone und Betreiber, die betroffenen Anlagen dem Bundesamt für Energie (BFE) zu melden. Dabei gilt Art. 71c des Energiegesetzes nur so lange, bis eine zusätzliche Leistung von 600 Megawatt zugebaut ist. Das BFE wird die Einhaltung dieses Schwellenwerts (gestützt auf die Meldepflicht) überprüfen und dazu eine öffentlich einsehbare (und laufend zu aktualisierende) Liste publizieren.

Die neuen Bestimmungen treten per 1. Februar 2024 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier.