Ständerat will keine neuen Schranken für Leerkündigungen

Der Ständerat hat am Montag eine Motion von Carlos Sommaruga (SP/GE) deutlich abgelehnt (siehe die Medienmitteilung). 

Die Motion verlangte, dass Massenkündigungen von Mietverträgen zukünftig nur noch mit Zustimmung einer kommunalen oder kantonalen Behörde zulässig sein sollen. Erteilt werden sollte die Bewilligung nur dann, wenn die Renovation oder die Sanierung wirtschaftlich, sozial und ökologisch gerechtfertigt ist und wenn keine Sanierung im bewohnten Zustand möglich ist. 

Auch der Bundesrat hatte die Motion in seiner Stellungnahme vom 19. Februar 2025 bereits abgelehnt. Er vertrat die Ansicht, dass die geltenden mietrechtlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung dazu bereits auf einer sorgfältigen Interessenabwägung berufen. Die vorgeschlagene Zustimmungspflicht würde zudem die verfassungsmässige Eigentumsfreiheit tangieren. Den Kantonen stehe es allerdings frei, weitergehende Regelung zum Schutz der Mieter bei Gebäudesanierungen zu erlassen, wie dies z.B. die Kantone Genf und Basel-Stadt bereits getan haben und wie dies derzeit im Kanton Zürich aufgrund der Wohnschutz-Initiative vom 2. Februar 2024 geprüft wird.