SIA-Norm 118

Was bei Baumängeln ab 1. Januar 2026 zu beachten ist

Die Teilrevision des Obligationenrechts betreffend Baumängel tritt am 1. Januar 2026 in Kraft (vgl. unseren Beitrag vom 2. Mai 2025). Dabei ändert sich im Wesentlichen Folgendes:  Es gilt neu eine (längere) Rügefrist von 60 Tagen beim Grundstückkaufvertrag (Art. 219a Abs. 1 nOR) und beim Werkvertrag über ein unbewegliches Werk (Art.

Bundesgericht: Fristansetzung zur Ausübung des Nachbesserungsrechts im Werkvertragsrecht (SIA-Norm 118)

Zusammenfassung: Dem Urteil des Bundesgerichts 4A_207/2024 vom 5. Februar 2025 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Besteller A und B (Kläger) hatten mit Unternehmer C (Beklagter) einen Werkvertrag (unter Anwendbarkeit der SIA-Norm 118) über den Bau einer Betonmauer auf dem Grundstück der Besteller im Kanton Waadt abgeschlossen. Die Parteien vereinbarten, dass