Personen im Ausland

Bundesrat will den Grundstückerwerb für Personen im Ausland weiter beschränken

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; sog. Lex Koller) verschärfen. Dabei sieht er insbesondere die folgenden Verschärfungen vor (vgl. den Vorentwurf des revidierten BewG): Erwerb von Hauptwohnungen durch Drittstaatsangehörige: Der Erwerb von Hauptwohnungen durch Drittstaatsangehörige (also Angehörige von Staaten ausserhalb der

Bundesrat lehnt Befreiung von der Lex Koller für Residenzen im Bürgenstock Resort ab

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 beschlossen, dass der Verkauf einzelner Residenzen der Bürgenstock Hotels AG nicht im staatspolitischen Interesse der Schweiz liege und dementsprechend das Gesuch der Bürgenstock Hotels AG um Ausnahme von der Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen