Bundesgericht: Erhalt des «Landihauses» in Illnau trotz entgegenstehendem Volksentscheid
Anlässlich der Volksabstimmung vom 29. November 2020 nahm die Stimmbevölkerung der Gemeinde Illnau-Effretikon die kommunale Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau» an. Die Stimmbevölkerung sprach sich mit der Annahme dafür aus, in Illnau einen erweiterten Dorfplatz im Bereich der Liegenschaft Usterstrasse 23 und hierzu den Abbruch des Gebäudes Usterstrasse 23 (nachfolgend: Gebäude)