Mietrecht

Städtische Wohnvorschriften: Bundesgericht gibt Stadt Zürich Recht

Anfang dieses Jahres sorgten zwei Urteile des Obergerichts des Kantons Zürich für Aufsehen. In den beiden Entscheiden hatte das Obergericht befunden, dass nachträgliche (Miet-)Vertragsanpassungen aus Gründen der Rechtssicherheit nur in besondere Ausnahmesituationen zulässig seien. Konkret in Frage stand in beiden Fällen die Missbräuchlichkeit einer Mietvertragsänderung, die die Stadt Zürich als

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)

Der Bundesrat hat am 10. April 2024 Änderungen der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) in die Vernehmlassung geschickt. Mit den Änderungen sollen kurzfristig umsetzbare Massnahmen zur Dämpfung der Mietzinsentwicklung ermöglicht sowie Formvorschriften bei der Staffelmiete abgebaut werden. Die Vernehmlassungsvorlage umfasst folgende mietzinsdämpfende Massnahmen:  Die

Ausserordentliche Kündigung bei gewerbsmässiger Untervermietung (wie z.B. Airbnb) zulässig

Mit Urteil vom 7. Februar 2024 hat das Mietgericht Zürich (MJ230070-L, ZMP 2024 Nr. 5) zusammenfassend festgehalten, dass die gelegentliche Untervermietung einer Mietwohnung über Buchungsplattformen (wie z.B. booking.com oder Airbnb) im Rahmen des vertraglich vereinbarten Wohnzwecks zulässig ist. Hingegen stellt die gewerbliche Untervermietung ohne die Zustimmung der Vermieterin eine Mietvertragsverletzung

Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen steigt auf 1.75%

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat heute Morgen bekanntgegeben (siehe die Medienmitteilung), dass der hypothekarische Referenzzinssatz neu 1,75 Prozent beträgt. Damit liegt er 0,25 Prozentpunkte über dem letztmals publizierten Referenzzinssatz.  Daraus ergibt sich für Vermietende grundsätzlich ein Anspruch auf Erhöhung des Mietzinses um 3 Prozent, sofern der aktuelle Mietzins auf

Hypothekarischer Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 1.5%

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat heute bekanntgegeben, dass der hypothekarische Referenzzinssatz ab 2. September 2023 1.5% beträgt und somit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz verbleibt (siehe Medienmitteilung). 

Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen steigt auf 1,5 Prozent

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat heute Morgen bekanntgegeben, dass der hypothekarische Referenzzinssatz neu 1,5 Prozent beträgt. Damit liegt er 0,25 Prozentpunkte über dem letztmals publizierten Referenzzinssatz. Dies ist die erste Erhöhung seit Einführung des schweizweiten Referenzzinssatzes im Jahr 2008. Seit 2008 gilt für Mietzinsanpassungen infolge von Änderungen des Hypothekarzinsssatzes