Nationalrat beschliesst Änderungen im Mietrecht
Der Nationalrat hat sich in der Frühjahrssession 2023 für folgende Anpassungen im Mietrecht ausgesprochen: Untermiete (Art. 262 OR): Vermieterinnen sollen Untervermietungen neu explizit schriftlich zustimmen müssen. Ausserdem soll der Vermieter ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn der Mieter die Voraussetzungen der Untermiete nicht einhält. Weiter soll eine Vermieterin die Untermiete verweigern können,