Miete

Bundesgericht: Anfechtung des Anfangsmietzinses

Für Anfangsmietzinsen, welche den Vormietzins massiv übersteigen, gilt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Vermutung der Missbräuchlichkeit. Missbräuchliche Anfangsmietzinsen sind im Anfechtungsverfahren durch das Gericht herabzusetzen. Der Vermieter kann eine solche Herabsetzung abwenden, indem er die Vermutung der Missbräuchlichkeit im Anfechtungsprozess entkräftet. Doch wie hoch darf die durch den Vermieter zu

Bundesgericht: Anpassung des Mietzinses am Ende des indexierten Mietvertrages

Im zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_252/2023 vom 24. Oktober 2023 äusserte sich das Bundesgericht zur Anpassung des Mietzinses am Ende eines indexierten Mietvertrages aufgrund einer Veränderung des hypothekarischen Referenzzinssatzes. Das Bundesgericht kam dabei zum Schluss, dass sich Mieter oder Vermieter auf die Höhe des Zinssatzes zu Indexbeginn nur berufen können,

Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen steigt auf 1.75%

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat heute Morgen bekanntgegeben (siehe die Medienmitteilung), dass der hypothekarische Referenzzinssatz neu 1,75 Prozent beträgt. Damit liegt er 0,25 Prozentpunkte über dem letztmals publizierten Referenzzinssatz.  Daraus ergibt sich für Vermietende grundsätzlich ein Anspruch auf Erhöhung des Mietzinses um 3 Prozent, sofern der aktuelle Mietzins auf

Bundesgericht: Rüge, wonach Mietzinserhöhung aufgrund der Verwendung eines falschen bzw. veraltetenen Formular nichtig sei, muss sofort vorgebracht werden, ansonsten ist sie rechtsmissbräuchlich

Im kürzlich publizierten Entscheid des Bundesgerichts 4A_409/2022 vom 19. September 2023 haben die Mieter als Kläger unter anderem geltend gemacht, die Vermieterin als Beklagte habe für die Mietzinserhöhung veraltete Formulare verwendet. Die Vorinstanz führte diesbezüglich aus, dass aus den Angaben auf der Vorderseite der für die Anzeige der Mietzinserhöhungen verwendeten

Bundesgericht: Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts in mietrechtlichen Angelegenheiten

Im gestern veröffentlichten Urteil 4A_263/2023 vom 11. September 2023 (zur Publikation vorgesehen) setzte sich das Bundesgericht mit der sachlichen Zuständigkeit der Handelsgerichte in mietrechtlichen Angelegenheiten auseinander. Das Bundesgericht hatte über die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit der Handelsgerichte und der ordentlichen Gerichte in mietrechtlichen Streitigkeiten zu befinden. Dem bundesgerichtlichen Urteil 4A_263/2023 vom

Update zur Mietrechtsrevision: Ständerat hat den Vorlagen ebenfalls zugestimmt

Der Ständerat am 18. September 2023 verschiedenen Vorlagen zu Änderungen im Mietrecht der Rechtskommission des Nationalrats zugestimmt, welche der Nationalrat bereits im März gutgeheissen hatte (siehe unser Beitrag vom 15. März 2023). Es geht zusammengefasst um folgende Änderungen (siehe die Medienmitteilung dazu): Untermiete: Es soll die explizite schriftliche Zustimmung des Vermieters

Hypothekarischer Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 1.5%

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat heute bekanntgegeben, dass der hypothekarische Referenzzinssatz ab 2. September 2023 1.5% beträgt und somit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz verbleibt (siehe Medienmitteilung). 

Stolperfallen bei der Sanierungskündigung

Gebäude müssen von Zeit zu Zeit umfassend saniert werden. Wenn sich in einer zu renovierenden Baute vermietete Wohn- oder Geschäftsräume befinden, ist unter Umständen eine Sanierungskündigung notwendig.  Unser Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Architekturmagazins Modulør gibt einen Überblick über die Sanierungskündigung. Er zeigt auf, welche Formalitäten zu beachten sind, damit die

Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen steigt auf 1,5 Prozent

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat heute Morgen bekanntgegeben, dass der hypothekarische Referenzzinssatz neu 1,5 Prozent beträgt. Damit liegt er 0,25 Prozentpunkte über dem letztmals publizierten Referenzzinssatz. Dies ist die erste Erhöhung seit Einführung des schweizweiten Referenzzinssatzes im Jahr 2008. Seit 2008 gilt für Mietzinsanpassungen infolge von Änderungen des Hypothekarzinsssatzes