LSV

Bundesrat setzt Änderungen des USG in Bezug auf den Lärmschutz und die revidierten Bestimmungen der LSV in Kraft

Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Teilinkraftsetzung der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) und die Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) per 1. April 2026 beschlossen. Mit den Anpassungen des USG und der LSV soll die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert und besser mit dem Lärmschutz koordiniert werden. Die neuen Regelungen bezwecken

Bundesrat setzt Änderung des USG teilweise in Kraft

An seiner Sitzung vom 14. März 2025 hat der Bundesrat die Teilinkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) per 1. April 2025 beschlossen. Die Gesetzesänderungen betreffen unter anderem die Altlastensanierung. Neu werden über den Altlasten-Fonds altlastenrechtliche Untersuchungen bis ins Jahr 2032 und Sanierungen von Altlasten bis 2045 subventioniert.

Bauen in lärmbelasteten Gebieten

Die neue Ausgabe des Architekturmagazins Modulør enthält einen Beitrag von Regula Fellner zum Thema «Bauen in lärmbelasteten Gebieten». Der Beitrag ist hier abrufbar.

Änderung der Lärmschutzverordnung für Luft/Wasser-Wärmepumpen

Am 1. November 2023 ist eine neue Bestimmung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) in Kraft getreten, welche das Vorsorgeprinzip bei bestimmten Luft/Wasser-Wärmepumpen konkretisiert und den Vollzug in den Kantonen vereinheitlichen soll. Art. 7 Abs. 3 LSV sieht nunmehr vor, dass bei neuen Luft/Wasser-Wärmepumpen, die überwiegend der Raumheizung oder der Erwärmung von Trinkwasser