Kanton Bern definiert schlankes Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen

Der Kanton Bern will die Solaroffensive des Bundes rasch umsetzen und hat dazu eine dringliche Einführungsverordnung zum eidgenössischen Energiegesetz und zur eidgenössischen Energieverordnung betr. Photovoltaik-Grossanlagen erlassen. Mit dieser Verordnung werden die Zuständigkeiten für die Bewilligungen festgelegt und ein schlankes Verfahren vorgesehen.

Hintergrund der Einführungsverordnung ist die im Herbst 2022 beschlossene Änderung des Energiegesetzes, mit welcher der Bund die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen erleichtert. Die beschlossenen Erleichterungen und Förderbeiträge sind jedoch zeitlich und mengenmässig beschränkt. Mit der zwischenzeitlich in Kraft gesetzten Anpassung der Energieverordnung durch den Bundesrat (vgl. unser Beitrag) wurde die Zuständigkeit für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen bei den Kantonen angesiedelt.

Um die vom Bundesrecht verlangte rasche Umsetzung zu ermöglichen, hat der Regierungsrat mit einer dringlichen Einführungsverordnung bestimmt, dass die Regierungsstatthalterinnen und -statthalter für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen zuständig sein sollen. Weiter hat er die Verfahren für prioritär erklärt. Ebenfalls wird der Rechtsmittelweg abgekürzt, weil die verwaltungsinterne Beschwerdeinstanz entfällt. Eine Beschwerde gegen die Erteilung oder Verweigerung der Bewilligung ist damit direkt beim Verwaltungsgericht einzureichen. Dies führt zu einer Beschleunigung der Verfahren.

Die Mitteilung des Regierungsrates des Kantons Bern finden Sie hier und die Einführungsverordnung hier.