Bern

Kanton Bern definiert schlankes Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen

Der Kanton Bern will die Solaroffensive des Bundes rasch umsetzen und hat dazu eine dringliche Einführungsverordnung zum eidgenössischen Energiegesetz und zur eidgenössischen Energieverordnung betr. Photovoltaik-Grossanlagen erlassen. Mit dieser Verordnung werden die Zuständigkeiten für die Bewilligungen festgelegt und ein schlankes Verfahren vorgesehen. Hintergrund der Einführungsverordnung ist die im Herbst 2022 beschlossene

Bundesgericht: Bernische Bestimmung zur Grenzmauer verstösst nicht gegen Bundesrecht (zur Publikation vorgesehen)

Ausgangssituation dieses nachbarrechtlichen und zur Publikation vorgesehen Entscheids (5A_665/2022) sind zwei Grundstücke im Kanton Bern, zwischen welchen eine Holzpalisadenwand besteht. Diese wurde vor 1988 durch den Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin erstellt. Die Beschwerdeführerin brachte an dieser Wand provisorisch Schaltafeln an, weil einzelne Pfosten morsch wurden bzw. keine tragende Funktion mehr hatten.