Grundstückkaufvertrag

Update zur Änderung des Obligationenrechts betreffend Baumängel: Nationalrat spurt auf den Weg von Bundesrat und Ständerat ein

Der Nationalrat hat sich letzte Woche erneut mit der Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts betreffend Baumängel befasst (vgl. die Medienmitteilung). Wir haben bereits am 22. November 2022, am 5. Juli 2023 und am 26. September 2023 und 13. Juni 2024 über die Vorlage berichtet. Die Vorlage wurden von beiden Räten bereits debattiert und es verblieben

Update: Nationalrat spricht sich für die Erweiterung der Mängelrechte im Falle von Baumängeln aus

Der Nationalrat hat gestern über die Vorlage zur die Änderung des Obligationenrecht betreffend Baumängel debattiert (vgl. die Medienmitteilung). Wir haben bereits am 5. Juli 2023 und am 25. November 2022 über die Vorlage berichtet.  Der Nationalrat stimmte einerseits dem Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen zu, wonach Mängel während der Verjährungsfrist

Bundesgericht: Bejahung der Abtretbarkeit eines (altrechtlichen) Vorkaufsrechts

Streitgegenstand des zur Publikation vorgesehenen Entscheid des Bundesgerichts (4A_145/2023) war ein Vorkaufsrecht aus dem Jahr 1985. Die Eigentümerin des Grundstücks xxx verkaufte ihr Grundstück, wobei sie den davon abparzellierten Teil yyy für sich behielt. Verkäuferin (Eigentümerin von yyy) und Käuferin (Eigentümerin von xxx) vereinbarten gleichzeitig ein gegenseitiges Vorkaufsrecht für 30

Update: Erweiterung der Mängelrechte bei Baumängeln geplant

Wie die Kommission des Nationalrates für Rechtsfragen in einer Medienmitteilung veröffentlichte, sollen die Mängelrechte bei Baumängeln erheblich erweitert werden. Damit geht die Kommission einiges weiter als der Vorschlag des Bundesrates es vorsah (vgl. unser Blogbeitrag dazu). Der Bundesrat wollte eine Verlängerung der «Sofort-Rügefrist» bei Immobilien auf 60 Tage. Die Kommission

Änderungen im Obligationenrecht betreffend Baumängel

Am 19. Oktober 2022 hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf sowie die Botschaft zu Änderungen im Obligationenrecht, welche insbesondere Baumängel betreffen, veröffentlicht. Die Situation von Bauherren sowie Käuferinnen und Käufer von Grundstücken mit neu erstellten Bauten soll verbessert werden. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen in aller Kürze Folgendes: Verlängerung der Rügefrist: Statt