Revidiertes Energiegesetz des Kantons Aargau: Das ändert sich per 1. April 2025
Die Referendumsfrist für das revidierte Energiegesetz des Kantons Aargau ist am 19. September 2024 abgelaufen. Daher treten per 1. April 2025 das revidierte Energiegesetz (EnergieG) und die dazugehörende Verordnung (EnergieV) in Kraft. Die Erlasse wurden dem neusten Stand der Technik sowie den sich wandelnden gesellschaftlichen Bedürfnissen, etwa dem vermehrten Bedarf