Bundesrat verabschiedet Teilrevisionen von Verordnungen im Energiebereich

An seiner Sitzung vom 29. November 2023 hat der Bundesrat verschiedene Teilrevisionen von Verordnungen im Energiebereich verabschiedet, welche unter anderem die Förderung von Photovoltaikanlagen betreffen und Präzisierungen der Regelungen für Photovoltaik-Grossanlagen enthalten. 

Nach der revidierten Energieverordnung (EnV) müssen Verteilnetzbetreiberinnen die in ihrem Netzgebiet angebotene Elektrizität aus erneuerbaren Energien abnehmen und angemessen vergüten. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Abnahmepflicht der Netzbetreiberinnen und nicht um ein Abnahmerecht. Die Produzenten können ihre Elektrizität grundsätzlich auch an Dritte veräussern, wobei sie den Verteilnetzbetreiberinnen innerhalb bestimmter Fristen zu melden haben, ob sie ihren Anspruch auf die Abnahme und Vergütung der von ihnen produzierten Energie geltend machen wollen oder nicht. 

Die revidierte Energieförderungsverordnung (EnFV) sieht per 1. April 2024 eine vollständige Abschaffung des Grundbeitrags für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden, vor. Von dieser Regelung sind auch Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 5 kW umfasst. Zwar wird weiterhin ein Leistungsbeitrag (pro kW) ausgerichtet, doch wird dieser für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW um je 20 Franken gesenkt. Dies soll einen Anreiz zum Bau von grösseren Anlagen, die möglichst die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung nutzen, schaffen. Zudem müssen Photovoltaik-Grossanlagen im Rahmen der Solaroffensive bis Ende 2025 grundsätzlich so viel Leistung in Betrieb haben, dass sie damit mindestens 10% ihrer gesamten geplanten Produktion erzeugen können.  

Diese revidierten Verordnungen treten per 1. Januar 2024 in Kraft.