Bundesgericht

Bundesgericht: Neuer Leitentscheid zum Bauhandwerkerpfandrecht

In seinem am 22. Mai 2023 veröffentlichten und zur Publikation vorgesehenen Leitentscheid zum Bauhandwerkerpfandrecht (BGer 5A_689/2022 vom 6. April 2023) präzisiert das Bundesgericht die Rechtsprechung zu Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB. Gemäss Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB hat ein Handwerker oder Unternehmer Anspruch auf Errichtung eines

Bundesgericht: Bernische Bestimmung zur Grenzmauer verstösst nicht gegen Bundesrecht (zur Publikation vorgesehen)

Ausgangssituation dieses nachbarrechtlichen und zur Publikation vorgesehen Entscheids (5A_665/2022) sind zwei Grundstücke im Kanton Bern, zwischen welchen eine Holzpalisadenwand besteht. Diese wurde vor 1988 durch den Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin erstellt. Die Beschwerdeführerin brachte an dieser Wand provisorisch Schaltafeln an, weil einzelne Pfosten morsch wurden bzw. keine tragende Funktion mehr hatten.

Bundesgericht: Gültigkeit einer kommunalen Initiative zur Umstellung auf Heizungen mit erneuerbaren Energien bestätigt

Erneut (vgl. unseren Beitrag) beschäftigte sich das Bundesgericht mit der Frage, welche Art von Heizungen nach 2030 zugelassen werden sollen (zur Medienmitteilung). Dabei ging es um die Zulässigkeit einer kommunalen Initiative. Geht es nach der Initiative «Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht» sollen in bestimmten Bauzonen der Luzerner

Behördlich verfügter Rückbau in Bezug auf eine nicht baubewilligungskonform erstellte Baute

Das Bundesgericht äusserte sich zur Frage, ob bzw. inwieweit Tatsachen, die bereits in einem rechtskräftigen Baubewilligungsentscheid (Baubewilligung) festgestellt worden waren, in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren auf ihre Richtigkeit zu überprüfen sind. Das Bundesgericht sah im besagten Fall keine Gründe für eine Überprüfung der in der ursprünglichen Baubewilligung festgehaltenen Umstände, womit diese