Botschaft zur Teilrevision des Wasserbaugesetzes verabschiedet

Der Hochwasserschutz ist im Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG) geregelt, welches aus dem Jahr 1991 stammt. Der Bundesrat will das WBG überarbeiten und an neue Herausforderungen wie den Klimawandel und die wachsende Besiedlung der Schweiz anpassen. Insbesondere soll das in der Praxis bewährte integrale Risikomanagement im Umgang mit Naturgefahren nunmehr im WBG verankert werden und so Bund, Kantonen und Gemeinden ermöglichen, die Sicherheit für den Lebens- und Wirtschaftraum Schweiz langfristig zu erhalten. Der Bundesrat hat am 10. März 2023 die Botschaft zur Teilrevision des WBG verabschiedet und dem Parlament den Entwurf des revidierten WBG unterbreitet. Weitere Informationen finden Sie hier.