Im Kanton Zürich werden pro Jahr rund 1 Million Tonnen Abfälle in Deponien abgelagert, wobei der Grossteil davon aus Bautätigkeiten stammt. Aufgrund der knappen Deponiekapazitäten will die Baudirektion des Kantons Zürich die Vorgaben für die Behandlung und Verwertung von Bauabfällen anpassen. Dies mit dem Ziel, dass künftig noch mehr Abfälle in den Stroffkreislauf zurückgelangen und die Ablagerung auf Deponien verringert werden kann.
Der weitaus grösste Teil der Abfälle, der beim Bau von Gebäuden, Strassen und Infrastrukturen entsteht, ist Aushub- und Ausbruchmaterial. Soweit diese Abfälle mit Schadstoffen belastet sind, muss vorab eine Behandlung dieser Abfälle in einer Bodenwaschanlage oder in einer thermischen Anlage erfolgen, ehe sie wieder als Baumaterialien verwendet werden können. Bislang musste bei Aushubarbeiten mindestens 50 Prozent des schwach und wenig verschmutzten Aushub- und Ausbruchmaterials behandelt werden. Dieser Prozentanteil soll nunmehr auf 75 Prozent angesetzt werden. Damit könnten (im Vergleich zu heute) jährlich zwischen 80’000 und 100’000 Tonnen verschmutzte Bauabfälle zusätzlich behandelt und als Recyclingbaustoffe wieder in den Stoffkreislauf zurückgebracht werden.
Eine Einschränkung sieht die Baudirektion auch in Bezug auf die beim Rückbau oder Umbau von bestehenden Bauten entstehenden Bauabfällen vor: Künftig sollen nur noch jene Rückbaumaterialien direkt von der Baustelle auf eine Deponie gelangen dürfen, welche ausdrücklich auf einer Liste aufgeführt sind. Diese Liste umfasst Materialien, für die bis heute kein Verfahren zur Wiederaufbereitung besteht, wie etwa Keramik, Porzellan oder Blähton. Alle anderen Rückbaumaterialien müssen zuerst in eine Sortier- oder Aufbereitungsanlage gebracht werden. Dies soll sicherstellen, dass Rückbaumaterialien, wo immer möglich, wieder zu neuen Baustoffen verarbeitet werden.
Die Baudirektion Zürich hat die entsprechenden Anpassungen in der Richtlinie «Behandlungsregel für verschmutzte Bauabfälle, Kugelfangmaterial und Rückbaumaterialien» angepasst, und den betroffenen Akteuren zur Stellungnahme bis Ende September vorgelegt. Weitere Informationen finden Sie hier.