Baubewilligung

Bauen in lärmbelasteten Gebieten

Die neue Ausgabe des Architekturmagazins Modulør enthält einen Beitrag von Regula Fellner zum Thema «Bauen in lärmbelasteten Gebieten». Der Beitrag ist hier abrufbar.

Brunaupark-Siedlung in Zürich: Verwaltungsgericht hebt Baubewilligung auf

Mit einem vor wenigen Tagen publizierten Entscheid hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die kommunale Baubewilligung für den Ersatzneubau der Arealüberbauung Siedlung Brunaupark aufgehoben. Bereits ein früher bewilligtes Projekt war von den kantonalen Rechtsmittelinstanzen aufgehoben worden. Nebst einem beschwerdeberechtigten Verband wehrten sich Anwohnerinnen und Anwohner gegen die im August 2022

Von Bauprojekten und Schmetterlingen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hatte sich in einem vor wenigen Tagen publizierten Urteil im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baubewilligung für ein Bauprojekt in Zumikon (unter anderem) mit schutzwürdigen Lebensräumen und Schmetterlingen zu befassen. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2022 erteilte der Gemeinderat Zumikon die baurechtliche

Bundesgericht: Beurteilung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Baubewilligung anhand der konkreten, beabsichtigten Nutzung auf dem Grundstück

In dem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil 1C_446/2022 befasste sich das Bundesgericht mit den Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung zur  Errichtung oder Änderung von Bauten und Anlagen.   Streitgegenstand bildete unter anderem eine Baubewilligung, die für ein Bauprojekt erteilt worden war, welches den Bau einer neuen Erschliessungsanlage im Hinblick auf

Bundesgericht: Identitätserfordernis eines Ersatzneubaus im Landschaftsschutzgebiet nicht erfüllt

Der Beschwerdegegner plante, sein Wohnhaus mit angebauter Scheune in der Stadt St. Gallen abzubrechen und als Wohnhaus wieder aufzubauen. Sein Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone und in einem Landschaftsschutzgebiet. Dem Beschwerdegegner wurde die Baubewilligung unter Auflagen erteilt. Dagegen wehrte sich die Beschwerdeführerin. Nachdem die beschwerdeführende Stiftung bei sämtlichen Instanzen unterlag,

Bundesgericht: Neuerstellung einer selbständigen Baute ist nicht als Umbau oder Erweiterung i.S. der Besitzstandsgarantie zu qualifizieren

Das in diesem Frühjahr gefällte Urteil des Bundesgerichts betraf den Neubau eines Mehrfamilienhauses in Horgen. Nachdem die Gemeinde ein erstes Baugesuch abgewiesen hatte, erteilte sie schliesslich für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf einem unbebauten, der Wohnzone zugewiesenen Grundstück die Baubewilligung. Das Bauprojekt sah vor, das Gebäude an die Westfassade eines

Verwaltungsgericht Zürich: Volumenverzicht aufgrund ungenügender Einordnung eines Bauvorhabens in die bauliche Umgebung

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat im Entscheid VB.2022.00359 vom 2. Februar 2023 seine ständige  Rechtsprechung bestätigt, wonach in Ausnahmefällen gestützt auf § 238 PBG ein Verzicht auf die Realisierung des auf einem Grundstück zulässigen Volumens verlangt werden kann, nämlich dann, wenn der Widerspruch zur baulichen Umgebung klar und krass

Bundesgericht: Ausnahme eines Grundstücks von der Rückzonung in einer Gemeinde mit überdimensionierten Bauzonen nicht RPG-widrig

In einem gestern publizierten Urteil (1C_100/2022) befasste sich das Bundesgericht unter anderem mit der Frage, ob eine Gemeinde mit überdimensionierten Bauzonen verpflichtet gewesen wäre, bereits im Baubewilligungsverfahren eine Planungszone zu erlassen, mit der Folge, dass keine Baubewilligung hätte erteilt werden dürfen. Diesem Urteil liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: Die Stiftung

Nationalratskommission befasst sich mit der Vorlage zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes 2. Etappe

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat am 27. März 2023 mit der Beratung der Vorlage zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes 2. Etappe (RPG2) begonnen. Sie unterstützt die Stossrichtung der vom Ständerat verabschiedeten Vorlage. Während verschiedene Beschlüsse auf eine wirksamere Stabilisierung der Gebäudezahl ausserhalb der Bauzone abzielen,

Behördlich verfügter Rückbau in Bezug auf eine nicht baubewilligungskonform erstellte Baute

Das Bundesgericht äusserte sich zur Frage, ob bzw. inwieweit Tatsachen, die bereits in einem rechtskräftigen Baubewilligungsentscheid (Baubewilligung) festgestellt worden waren, in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren auf ihre Richtigkeit zu überprüfen sind. Das Bundesgericht sah im besagten Fall keine Gründe für eine Überprüfung der in der ursprünglichen Baubewilligung festgehaltenen Umstände, womit diese