RAin Isabelle Hanselmann

Wissenswertes zum Näherbaurecht

Ein kürzlich ergangener Entscheid des Bundesgerichts (5A_955/2022; vgl. auch unser Blogbeitrag) zu einem gegenseitigen Näherbaurecht war Anlass, das Institut des Näherbaurechts zu beleuchten und wichtige Punkte dazu in Erinnerung zu rufen. Wir hoffen, unser Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Architekturmagazins Modulør ist hilfreich und kann vor unliebsamen Überraschungen bewahren. Hier

Bundesgericht: Erwächst die Verweigerung der Baubewilligung in formelle Rechtskraft, kann die Rechtmässigkeit einer Anbaute nicht erneut im Verfahren betr. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands überprüft werden

Sachverhalt: A ist Eigentümerin eines Wohnhauses in der Gemeinde Maur ZH, in welchem sie mit B wohnt. Für die bereits erstellte Sitzplatzüberdachung an der nordöstlichen Ecke des Wohnhauses sowie gleichzeitiger Erweiterung zu einem Wintergarten ersuchte sie um eine (nachträgliche) Baubewilligung. Diese wurde ihr schliesslich verweigert. Der dagegen erhobene Rekurs wurde

Bundesgericht: Befangenheit des Gerichtspräsidiums bejaht, wenn die gegenteilige Rechtsauffassung als «haltlos» bezeichnet wird und die Rechtslage bereits vertieft geprüft wurde

Dem Entscheid (1C_659/2021) liegt folgende Ausgangslage zugrunde: Die Bauherrschaft erhielt am 13. September 2017 eine Baubewilligung für den Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern in Bülach, wobei der Baubehörde vor Baufreigabe ein Konzept der Baustellenorganisation zur Genehmigung vorzulegen war. In der Folge entstanden Streitigkeiten über die Erschliessung der Baustelle. Nach ergebnislosen Verhandlungen

Bundesgericht: Identitätserfordernis eines Ersatzneubaus im Landschaftsschutzgebiet nicht erfüllt

Der Beschwerdegegner plante, sein Wohnhaus mit angebauter Scheune in der Stadt St. Gallen abzubrechen und als Wohnhaus wieder aufzubauen. Sein Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone und in einem Landschaftsschutzgebiet. Dem Beschwerdegegner wurde die Baubewilligung unter Auflagen erteilt. Dagegen wehrte sich die Beschwerdeführerin. Nachdem die beschwerdeführende Stiftung bei sämtlichen Instanzen unterlag,

Bundesgericht: Bejahung der Abtretbarkeit eines (altrechtlichen) Vorkaufsrechts

Streitgegenstand des zur Publikation vorgesehenen Entscheid des Bundesgerichts (4A_145/2023) war ein Vorkaufsrecht aus dem Jahr 1985. Die Eigentümerin des Grundstücks xxx verkaufte ihr Grundstück, wobei sie den davon abparzellierten Teil yyy für sich behielt. Verkäuferin (Eigentümerin von yyy) und Käuferin (Eigentümerin von xxx) vereinbarten gleichzeitig ein gegenseitiges Vorkaufsrecht für 30

Bundesgericht: Keine Verpflichtung zur Einhaltung des Kostendeckungsprinzips bzgl. Anschlussgebühren

In einem zur Publikation vorgesehenen Urteil (9C_633/2022) befasste sich das Bundesgericht mit dem verfassungsmässigen Kostendeckungsprinzip. Die Ausgangslage war wie folgt: Mit Erteilung der Baubewilligung für eine Überbauung verfügte der Gemeinderat Rheinfelden (AG) die provisorischen Wasser- und Kanalisationsanschlussgebühren. Die anschliessende definitive Festsetzung der Anschlussgebühren fiel erheblich höher aus, weshalb sich die

Update: Erweiterung der Mängelrechte bei Baumängeln geplant

Wie die Kommission des Nationalrates für Rechtsfragen in einer Medienmitteilung veröffentlichte, sollen die Mängelrechte bei Baumängeln erheblich erweitert werden. Damit geht die Kommission einiges weiter als der Vorschlag des Bundesrates es vorsah (vgl. unser Blogbeitrag dazu). Der Bundesrat wollte eine Verlängerung der «Sofort-Rügefrist» bei Immobilien auf 60 Tage. Die Kommission

Stolperfallen bei der Sanierungskündigung

Gebäude müssen von Zeit zu Zeit umfassend saniert werden. Wenn sich in einer zu renovierenden Baute vermietete Wohn- oder Geschäftsräume befinden, ist unter Umständen eine Sanierungskündigung notwendig.  Unser Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Architekturmagazins Modulør gibt einen Überblick über die Sanierungskündigung. Er zeigt auf, welche Formalitäten zu beachten sind, damit die

Kanton Bern definiert schlankes Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen

Der Kanton Bern will die Solaroffensive des Bundes rasch umsetzen und hat dazu eine dringliche Einführungsverordnung zum eidgenössischen Energiegesetz und zur eidgenössischen Energieverordnung betr. Photovoltaik-Grossanlagen erlassen. Mit dieser Verordnung werden die Zuständigkeiten für die Bewilligungen festgelegt und ein schlankes Verfahren vorgesehen. Hintergrund der Einführungsverordnung ist die im Herbst 2022 beschlossene

Bundesgericht: Bernische Bestimmung zur Grenzmauer verstösst nicht gegen Bundesrecht (zur Publikation vorgesehen)

Ausgangssituation dieses nachbarrechtlichen und zur Publikation vorgesehen Entscheids (5A_665/2022) sind zwei Grundstücke im Kanton Bern, zwischen welchen eine Holzpalisadenwand besteht. Diese wurde vor 1988 durch den Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin erstellt. Die Beschwerdeführerin brachte an dieser Wand provisorisch Schaltafeln an, weil einzelne Pfosten morsch wurden bzw. keine tragende Funktion mehr hatten.