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Update: Bundesrat unterstützt Vorlage der UREK-N zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

An seiner gestrigen Sitzung nahm der Bundesrat zur Vorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) Stellung, wonach im Natur- und Heimatschutzgesetz das Verbandsbeschwerderecht für Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbauten innerhalb der Bauzone eingeschränkt werden soll (vgl. unser Beitrag vom 23. Januar 2024).  Die UREK-N hatte den im Rahmen der

Nationalrat will Wohnungsbau in lärmempfindlichen Gebieten erleichtern

Bei seiner gestrigen Beratung von Änderungen des Umweltschutzgesetzes hat der Nationalrat entschieden, weniger weit zu gehen als der Ständerat, aber weiter als der Bundesrat (vgl. hierzu unseren Blogbeitrag vom 5. November 2023): Er hat einem Formulierungsvorschlag seiner vorberatenden Kommission zugestimmt, welcher als «erweiterte Lüftungsfensterpraxis» bezeichnet wird. Konkret sollen in der

UREK-N: Einschränkung des Beschwerderechts von Umweltorganisationen bei kleineren und mittleren Bauprojekten

Nach Durchführung einer Vernehmlassung hat die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) an ihrer heutigen Sitzung die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verabschiedet. Mit dieser Vorlage sollen kleinere und mittlere Bauvorhaben von Privatpersonen vom Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen ausgenommen werden. Mit 14 zu

Bundesgericht: Verstoss gegen Bundesrecht bei Planung für Deponie im Kanton Zug

In einem kürzlich ergangenen und zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde von 20 Privatpersonen, welche sich gegen die Ausscheidung der kantonalen Nutzungszone für Abfallanlagen im Gebiet Stockeri in der Gemeinde Risch (Kanton Zug) wehrten, gutgeheissen. Die Beschwerdeführenden rügten erfolgreich eine Verletzung von verschiedenen Bestimmungen des Natur- und Heimatschutzrechtes des Bundes.

Ständeratskommission: Neue Lärmvorschriften im Interesse der Siedlungsentwicklung nach Innen

Nach Anhörungen der Kantone und von Interessenvertretungen des Lärmschutzes, der Baubranche und des Flugverkehrs ist die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) einstimmig auf die Vorlage des Bundesrats zur Revision des Umweltschutzgesetzes eingetreten. In Bezug auf das Thema Bauen in lärmbelasteten Gebieten hat die UREK-S bereits Entscheide getroffen

Bauen auf belasteten Standorten

Rund die Hälfte der belasteten Standorte in der Schweiz liegt in Bauzonen. Angesichts der begrenzten Bodenressourcen nimmt die Anzahl von Bauvorhaben auf schadstoffbelasteteten Grundstücken zu. Unser Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Architekturmagazins Modulør befasst sich insbesondere mit der Frage, was bei der Planung und Realisierung von solchen Bauvorhaben zu

Änderungen im Umweltschutzgesetz verabschiedet

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf sowie die Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) verabschiedet. Bei den Altlasten will er Anreize schaffen, damit belastete Standorte möglichst rasch saniert werden. Weitere Gesetzesanpassungen betreffen eine bessere Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung sowie eine Verschärfung des Umweltstrafrechts: Altlastensanierung: Die verabschiedeten