Umzonung

Bundesgericht bestätigt: Planungszone für «Seeufer Wollishofen» rechtmässig

Im Urteil 1C_209/2025 vom 15. Dezember 2025 beurteilte das Bundesgericht eine Beschwerde gegen eine Planungszone für das Gebiet «Seeufer Wollishofen» (unter anderem für das A.-Areal am Mythenquai). Die Baudirektion des Kantons Zürich hatte die Planungszone für eine Dauer von drei Jahren verfügt. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hiess den Rekurs