Bundesgericht: Bestimmung der zulässigen Mietzinserhöhung nach Renovation
Das Bundesgericht kam im zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_75/2022 vom 30. Juli 2024 (vgl. auch die Medienmitteilung vom 10. September 2024) zum Schluss, dass bei der Berechnung der zulässigen Mietzinserhöhung nach einer Renovation, die wertvermehrenden Investitionen zum gleichen Satz verzinst werden dürfen, wie bei der Festlegung des erlaubten Nettoertrags (bei der