NHG

Kontroversen ums Verbandsbeschwerderecht

In der aktuellen Ausgabe des Architekturmagazins MODULØR durften wir einen Beitrag beisteuern, der sich mit den geplanten Änderungen rund ums Beschwerderecht von Umweltorganisationen befasst. Den Beitrag finden Sie hier.  

Update: Nationalrat beschliesst über Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

In seiner Schlussabstimmung vom 23. September 2024 stimmte der Nationalrat der Anpassung des NHG zu, wonach den Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten innerhalb der Bauzone kein Beschwerderecht mehr zusteht. Insbesondere fallen künftig Wohnbauten unter 400 m2 Geschossfläche grundsätzlich nicht mehr unter das Verbandsbeschwerderecht (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 9. September 2024). Weitere

Update: Auch der Ständerat befürwortet eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Nachdem bereits die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) den Entscheid des Nationalrates, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbau-Projekten innerhalb der Bauzone künftig keine Beschwerden mehr einreichen dürfen, unterstützt hatte (vgl. unseren Blog-Beitrag vom 26. Juni 2024), spricht sich nun auch der Ständerat für eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Update: Ständerätliche Kommission spricht sich für Einschränkung des Beschwerderechts von Umweltorganisationen aus

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) unterstützt den Entscheid des Nationalrates, wonach Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbau-Projekten innerhalb der Bauzone künftig keine Beschwerden mehr einreichen dürfen (vgl. unsere Blog-Beiträge vom 28. März 2024 und vom 23. Januar 2024).  Mit 9 zu 2 Stimmen hat die UREK-S an

Update: Bundesrat unterstützt Vorlage der UREK-N zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

An seiner gestrigen Sitzung nahm der Bundesrat zur Vorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) Stellung, wonach im Natur- und Heimatschutzgesetz das Verbandsbeschwerderecht für Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbauten innerhalb der Bauzone eingeschränkt werden soll (vgl. unser Beitrag vom 23. Januar 2024).  Die UREK-N hatte den im Rahmen der

Brunaupark-Siedlung in Zürich: Verwaltungsgericht hebt Baubewilligung auf

Mit einem vor wenigen Tagen publizierten Entscheid hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die kommunale Baubewilligung für den Ersatzneubau der Arealüberbauung Siedlung Brunaupark aufgehoben. Bereits ein früher bewilligtes Projekt war von den kantonalen Rechtsmittelinstanzen aufgehoben worden. Nebst einem beschwerdeberechtigten Verband wehrten sich Anwohnerinnen und Anwohner gegen die im August 2022

UREK-N: Einschränkung des Beschwerderechts von Umweltorganisationen bei kleineren und mittleren Bauprojekten

Nach Durchführung einer Vernehmlassung hat die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) an ihrer heutigen Sitzung die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verabschiedet. Mit dieser Vorlage sollen kleinere und mittlere Bauvorhaben von Privatpersonen vom Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen ausgenommen werden. Mit 14 zu

Bundesgericht: Verstoss gegen Bundesrecht bei Planung für Deponie im Kanton Zug

In einem kürzlich ergangenen und zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde von 20 Privatpersonen, welche sich gegen die Ausscheidung der kantonalen Nutzungszone für Abfallanlagen im Gebiet Stockeri in der Gemeinde Risch (Kanton Zug) wehrten, gutgeheissen. Die Beschwerdeführenden rügten erfolgreich eine Verletzung von verschiedenen Bestimmungen des Natur- und Heimatschutzrechtes des Bundes.

Von Bauprojekten und Schmetterlingen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hatte sich in einem vor wenigen Tagen publizierten Urteil im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baubewilligung für ein Bauprojekt in Zumikon (unter anderem) mit schutzwürdigen Lebensräumen und Schmetterlingen zu befassen. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2022 erteilte der Gemeinderat Zumikon die baurechtliche