Bundesrat soll Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) festlegen

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat im Rahmen ihrer Beratungen am 24./25. April 2023 eine im September 2022 eingereichte Motion (Nr. 22.3929) angenommen, welche den Bundesrat beauftragt, für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) Grenzwerte für die Konzentration im Boden und im Untergrund sowie für die Entsorgung von Materialien und für die Einleitung in Gewässer festzulegen. PFAS sind biologisch schwer abbaubare Chemikalien, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften seit Jahrzehnten in zahlreichen industriellen Prozessen und Produkten eingesetzt werden und mittlerweile an vielen Standorten in der Schweiz nachweisbar sind.

Nebst der Festlegung des rechtlichen Rahmens für die Sanierung belasteter Standorte sollen nach Auffassung der UREK-N auch Präventionsmassnahmen zur Einschränkung der Herstellung und Verwendung von PFAS ergriffen werden. Deshalb will die Kommissionsmehrheit den Bundesrat mit einer Kommissionsmotion (Nr. 23.3499) beauftragen, potenzielle neue Ersatzstoffe aufzuzeigen und eine Methode zur Unterscheidung zwischen notwendiger PFAS-Verwendung (z.B. im Feuerlöschschaum bei Grossbränden) und nicht notwendiger PFAS-Verwendung (z.B. in Kosmetika) einzusetzen. 

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