Bewilligung

Bundesrat lehnt Befreiung von der Lex Koller für Residenzen im Bürgenstock Resort ab

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 beschlossen, dass der Verkauf einzelner Residenzen der Bürgenstock Hotels AG nicht im staatspolitischen Interesse der Schweiz liege und dementsprechend das Gesuch der Bürgenstock Hotels AG um Ausnahme von der Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen

Wissenswertes zum Näherbaurecht

Ein kürzlich ergangener Entscheid des Bundesgerichts (5A_955/2022; vgl. auch unser Blogbeitrag) zu einem gegenseitigen Näherbaurecht war Anlass, das Institut des Näherbaurechts zu beleuchten und wichtige Punkte dazu in Erinnerung zu rufen. Wir hoffen, unser Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Architekturmagazins Modulør ist hilfreich und kann vor unliebsamen Überraschungen bewahren. Hier

Bundesgericht: Erstbauender profitiert bei Widerspruch zwischen gegenseitigem Näherbaurecht und öffentlich-rechtlichen Gebäudeabstandsvorschriften

Im Urteil 5A_955/2022 vom 26. Mai 2023 befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine auf einem Grundstück lastende Grunddienstbarkeit, vorliegend ein Näherbaurecht, den Eigentümer daran hindert, ein öffentlich-rechtlich bewilligtes Bauvorhaben zu realisieren, und verneinte dies im konkreten Fall. Der Entscheid ist zur Publikation vorgesehen.  Der Sachverhalt präsentiert sich

Nationalrat will energetische Haus-Sanierungen erleichtern

Der Nationalrat verfolgt eine Anpassung des Raumplanungsgesetzes, damit in Baugebieten und Landwirtschaftszonen energetische Sanierungen nicht mehr bewilligt werden müssen. Neu sollen diese nur noch einer Meldepflicht an die zuständige Behörde unterliegen, wie dies heute bereits für Solaranlagen gilt. Die Urheberin der Motion erhofft sich durch die entfallende Bewilligungspflicht eine höhere

Neue Gesetzgebung im Kanton Zürich regelt die Nutzung des Erduntergrundes

Der Erduntergrund kann einen wichtigen Beitrag zum Ausbau von erneuerbaren Energien leisten. So lässt er sich etwa zur Strom- und Fernwärmeproduktion mittels Geothermie oder zur saisonalen Speicherung von grossen Wärmemengen nutzen. Das vom Kantonsrat des Kantons Zürich verabschiedete Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (GNU) schafft hierfür Rahmenbedingungen. Der Regierungsrat