Belastungsgrenzwerte

Bundesrat setzt Änderungen des USG in Bezug auf den Lärmschutz und die revidierten Bestimmungen der LSV in Kraft

Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Teilinkraftsetzung der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) und die Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) per 1. April 2026 beschlossen. Mit den Anpassungen des USG und der LSV soll die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert und besser mit dem Lärmschutz koordiniert werden. Die neuen Regelungen bezwecken

Änderung der Lärmschutzverordnung für Luft/Wasser-Wärmepumpen

Am 1. November 2023 ist eine neue Bestimmung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) in Kraft getreten, welche das Vorsorgeprinzip bei bestimmten Luft/Wasser-Wärmepumpen konkretisiert und den Vollzug in den Kantonen vereinheitlichen soll. Art. 7 Abs. 3 LSV sieht nunmehr vor, dass bei neuen Luft/Wasser-Wärmepumpen, die überwiegend der Raumheizung oder der Erwärmung von Trinkwasser

Ständeratskommission: Neue Lärmvorschriften im Interesse der Siedlungsentwicklung nach Innen

Nach Anhörungen der Kantone und von Interessenvertretungen des Lärmschutzes, der Baubranche und des Flugverkehrs ist die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) einstimmig auf die Vorlage des Bundesrats zur Revision des Umweltschutzgesetzes eingetreten. In Bezug auf das Thema Bauen in lärmbelasteten Gebieten hat die UREK-S bereits Entscheide getroffen