Beiträge
RPG 2 tritt in Kraft
Am 29. September 2023 verabschiedeten die eidgenössischen Räte die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2; vgl. hierzu unseren Blog-Beitrag vom 17. Oktober 2025). Das revidierte Rauplanungsrecht wird gestaffelt in Kraft gesetzt: Der erste Teil gilt seit dem 1. Januar 2026 (vgl. unseren Blog-Beitrag
Bundesgericht: Beschränkung von kurzzeitig gewerblich vermieteten Wohnungen in der Stadt Zürich
Das Bundesgericht hat im Urteil 1C_401/2024 vom 30. April 2026 den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürichs (siehe unser Beitrag vom 23. Juni 2024) bestätigt, wonach die Regelung der Stadt Zürich zur Einschränkung von kurzzeitig (d.h. mit einer Dauer von weniger als einem Jahr) vermieteten Wohnungen
Bundesrat prüft Massnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Baubewilligungsverfahren
Im Beitrag «Eile mit Weile in Baubewilligungsverfahren» in der aktuellen Ausgabe des Architekturmagazins Modulør ist RAin Regula Fellner der Frage nachgegangen, welche Umstände zu Verzögerungen bei Baubewilligungsverfahren führen können und mit welchen Massnahmen sich Baubewilligungsverfahren effizienter gestalten liessen (vgl. hierzu unseren Blog-Beitrag vom 15. April
Bundesrat will den Grundstückerwerb für Personen im Ausland weiter beschränken
Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; sog. Lex Koller) verschärfen. Dabei sieht er insbesondere die folgenden Verschärfungen vor (vgl. den Vorentwurf des revidierten BewG): Erwerb von Hauptwohnungen durch Drittstaatsangehörige: Der Erwerb von Hauptwohnungen durch Drittstaatsangehörige (also
Eile mit Weile in Baubewilligungsverfahren
Gut Ding will Weile haben! Bis eine rechtskräftige Baubewilligung für ein Bauprojekt vorliegt, brauchen Bauherrschaften und Planende Geduld. Dieser Geduldsfaden kann angesichts der oft langwierigen Baubewilligungsverfahren schon einmal reissen. Doch woran liegt das? Und wie lassen sich Baubewilligungsverfahren effizienter gestalten? Diesen (und weiteren) Fragen ist
Abschaffung Eigenmietwert tritt per 1. Januar 2029 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. April 2026 beschlossen, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Entsprechend wird auf selbstgenutztem Wohneigentum die Besteuerung des Eigenmietwerts entfallen. Zur finanziellen Kompensation sind die Kantone ermächtigt, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften