Beiträge
Bundesgericht: Kündigung eines Mietvertrages via Fax wurde als nicht frist- und formgerecht qualifiziert
Dem Urteil des Bundesgerichts 4A_32/2024 vom 1. Oktober 2024 lag folgender Sachverhalt zugrunde: B. und C. (Beklagte, Beschwerdegegner) mieteten von der A. GmbH (Klägerin, Beschwerdeführerin) ein Einfamilienhaus und eine Reitanlage in U., Kanton Aargau. Im Zusammenhang mit der Kündigung des Mietverhältnisses durch die Mieter entwickelte
Geplante Erneuerung des Wasserkraftwerks in Aarau: Rückweisung an den Regierungsrat zur neuen Prüfung
Das im Jahr 1894 zur Stromversorgung in Betrieb genommene Wasserkraftwerk in Aarau wird von der Eniwa AG betrieben. Die Wasserkraftanteile entfallen zu 82% auf den Kanton Solothurn und zu 18% auf den Kanton Aargau. Die Kraftwerksanlagen liegen im Kanton Aargau, das Wehr und das Dotierkraftwerk
Kontroversen ums Verbandsbeschwerderecht
In der aktuellen Ausgabe des Architekturmagazins MODULØR durften wir einen Beitrag beisteuern, der sich mit den geplanten Änderungen rund ums Beschwerderecht von Umweltorganisationen befasst. Den Beitrag finden Sie hier.
Bundesgericht: Kostenverteilung für die Voruntersuchung eines belasteten Standorts
Das Bundesgericht befasste sich im jüngst publizierten Urteil 1C_339/2023 mit der Kostenverteilung für die Voruntersuchung eines belasteten Standorts. Die Beschwerdeführerin, Grundstückseigentümerin und Inhaberin einer im Bereich der Metallbearbeitung tätigen Gesellschaft hatte vor Bundesgericht Beschwerde gegen die ihr teilweise auferlegten Untersuchungskosten erhoben und in diesem Zusammenhang eine Verletzung
Revidiertes Energiegesetz des Kantons Aargau: Das ändert sich per 1. April 2025
Die Referendumsfrist für das revidierte Energiegesetz des Kantons Aargau ist am 19. September 2024 abgelaufen. Daher treten per 1. April 2025 das revidierte Energiegesetz (EnergieG) und die dazugehörende Verordnung (EnergieV) in Kraft. Die Erlasse wurden dem neusten Stand der Technik sowie den sich wandelnden gesellschaftlichen
Update: Nationalrat beschliesst über Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts
In seiner Schlussabstimmung vom 23. September 2024 stimmte der Nationalrat der Anpassung des NHG zu, wonach den Umweltorganisationen bei kleineren Bauprojekten innerhalb der Bauzone kein Beschwerderecht mehr zusteht. Insbesondere fallen künftig Wohnbauten unter 400 m2 Geschossfläche grundsätzlich nicht mehr unter das Verbandsbeschwerderecht (vgl. unseren Blog-Beitrag