Bauhandwerkerpfandrecht

Bundesgericht: Neuer Leitentscheid zum Bauhandwerkerpfandrecht

In seinem am 22. Mai 2023 veröffentlichten und zur Publikation vorgesehenen Leitentscheid zum Bauhandwerkerpfandrecht (BGer 5A_689/2022 vom 6. April 2023) präzisiert das Bundesgericht die Rechtsprechung zu Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB. Gemäss Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB hat ein Handwerker oder Unternehmer Anspruch auf Errichtung eines

Änderungen im Obligationenrecht betreffend Baumängel

Am 19. Oktober 2022 hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf sowie die Botschaft zu Änderungen im Obligationenrecht, welche insbesondere Baumängel betreffen, veröffentlicht. Die Situation von Bauherren sowie Käuferinnen und Käufer von Grundstücken mit neu erstellten Bauten soll verbessert werden. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen in aller Kürze Folgendes: Verlängerung der Rügefrist: Statt