Die Stadt Zürich aktualisiert ihre Hochhausrichtlinien

Die aktuellen Hochhausrichtlinien der Stadt Zürich stammen aus dem Jahr 2001. Nach 20 Jahren Anwendungszeit unterzog sie die Stadt einer Überprüfung und Aktualisierung. Dies mit dem Ziel, die städtebaulichen, funktionalen und architektonischen Qualitäten von Hochhäusern noch verbindlicher zu sichern. Der Stadtrat hat Ende 2022 die aktualisierten Richtlinien zusammen mit der entsprechenden Anpassung der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) für die öffentliche Auflage verabschiedet.  

Die Richtlinien sind bei der Planung, Begleitung und Bewilligung von Hochhäusern gemäss § 284 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich (PBG) anzuwenden. Die Richtlinien zeigen, wo Hochhäuser möglich sind und geben Hinweise zur genauen Positionierung im Stadtkörper.

Die wichtigsten Änderungen der Aktualisierung sind:

  • Die neuen Richtlinien definieren drei Hochhausgebiete mit den Abstufungen bis 40 Meter, bis 60 Meter (neu) und bis 80 Meter. Hochhäuser über 80 Meter sind – wie bereits heute – nur mittels Gestaltungsplan möglich
  • Je nach Höhe werden unterschiedliche Leistungsanforderungen präzisiert. Zu diesen Leistungsanforderungen gehören unter anderem ein öffentliches oder nutzungsoffenes Erdgeschoss, gemeinschaftliche Räume, Aussenräume mit hoher Aufenthaltsqualität oder die Berücksichtigung des Lokalklimas.
  • Schliesslich wird auch das Vorgehen beim Planungs- und Bewilligungsprozess angepasst. So ist bei der Planung von Hochhäusern mit einer Höhe ab 60 Metern beispielsweise das Quartier mittels öffentlicher Veranstaltungen zu informieren.

 

Weitere Informationen und Zugang zu den Richtlinien finden sich hier