Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat in seiner heutigen Medienmitteilung das Ergebnis der Auswertung der Wohnungsinventare präsentiert. In neun Gemeinden liegt der Zweitwohnungsanteil neu über zwanzig Prozent. In diesen dürfen voraussichtlich keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Hingegen gilt das Verbot, neue Zweitwohnungen zu bauen, in drei Gemeinden nicht mehr.
Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 haben sich die Schweizer Stimmberechtigten dafür ausgesprochen, den Zweitwohnungsbau zu beschränken. Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG) setzt den Verfassungsartikel über die Zweitwohnungen (Art. 75b BV) um und ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Alle Gemeinden haben die Pflicht, jährlich ein Wohnungsinventar zu erstellen.
In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen grundsätzlich keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden. Das Verbot gilt jedoch nicht absolut. Beispielsweise ist die Erstellung touristisch bewirtschafteter Zweitwohnungen erlaubt (mehr dazu: Dossier Zweitwohnungen).
Das vom ARE in der Medienmitteilung bekanntgegebene Ergebnis der Auswertung der Wohnungsinventare der Gemeinden zeigt sich wie folgt:
331 Gemeinden, vorwiegend solche in den Alpen, weisen einen Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent auf. Die Anzahl der sogenannten Zweitwohnungsgemeinden liegt tiefer als vor einem Jahr (Stand März 2025: 337). Dies einerseits aufgrund von Gemeindefusionen und andererseits, weil letztjährige Zweitwohnungsgemeinden während des Prüfverfahrens ihre Daten zu Gebäuden und Wohnungen bereinigten. Damit sank ihr Zweitwohnungsanteil fallweise wieder unter 20 Prozent.
In neun Gemeinden liegt der Zweitwohnungsanteil neu über zwanzig Prozent:
- Seehof (BE)
- Ligerz (BE)
- Lostallo (GR)
- Céligny (GE)
- Tenero-Contra (TI)
- Muzzano (TI)
- Mauraz (VD)
- Moutier (JU)
- Locarno (TI)
Acht davon befinden sich im Prüfverfahren des ARE. Sie erhalten Gelegenheit, die Daten für ihr Wohnungsinventar zu aktualisieren. Bereits Anfang Jahr hat das ARE zudem Locarno überprüft, da die Gemeinde eine erhebliche Anzahl Wohnungen im Wohnungsinventar nicht aufführte. In der Folge hat das ARE einen Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent verfügt.
Das ARE überprüft, ob in drei Gemeinden wieder Zweitwohnungen ohne Einschränkungen gebaut werden dürfen. Deren Zweitwohnungsanteil ist unter zwanzig Prozent gefallen:
- Schelten (BE)
- Nods (BE)
- Pleigne (JU)
Die Wohnungsinventare der Gemeinden waren bisher die Grundlage zur Berechnung der Zweitwohnungsanteile durch das ARE. Ab 2027 berechnet das ARE die Zweitwohnungsanteile direkt auf Basis des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR). Damit werden die Abläufe vereinfacht.
Zur Medienmitteilung gelangen Sie hier.