An seiner Sitzung vor zwei Tagen hat der Bundesrat eine Änderung des Energiegesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit sollen die Verfahren für die Planung und die Errichtung von grossen Kraftwerken für erneuerbare Energien verkürzt werden, um den Ausbau von solchen Produktionsanlagen rasch vorantreiben zu können.
Vorgesehen ist ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren für den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse. Als Plangenehmigungsbehörde ist die Kantonsregierung oder eine von ihr bestimmte kantonale Verwaltungsstelle vorgesehen, wobei die Gemeinden frühzeitig in das Plangenehmigungsverfahren einbezogen werden sollen. Sodann soll das konzentrierte Plangenehmigungsverfahren innerhalb von 180 Tagen abgeschlossen werden. Bei Wasserkraftwerken würde weiterhin das bestehende Verfahren zur Anwendung gelangen.
Gleichzeitig ist eine Verkürzung des Rechtsmittelwegs für die Planung und die Errichtung von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken geplant. Auf kantonaler Ebene soll künftig nur noch eine Beschwerde an das letztinstanzliche kantonale Gericht möglich sein, welches innert 180 Tagen entscheiden müsste. Zudem könnten lokale und kantonale Organisationen gegen solche Projekte keine Beschwerde mehr erheben, wohingegen die Standortkantone und die betroffenen Gemeinden sowie gesamtschweizerisch tätige Organisationen (wie z.B. WWF oder Pro Natura) weiterhin beschwerdeberechtigt wären.
Weiter sollen die Kantone im Richtplan nunmehr auch geeignete Gebiete für Solaranlagen von nationalem Interesse festlegen. Für solche Anlagen in einem Eignungsgebiet wäre keine projektbezogene Grundlage im kantonalen Richtplan mehr nötig, vielmehr könnte direkt das kantonale konzentrierte Plangenehmigungsverfahren eingeleitet werden.
Schliesslich ist vorgesehen, den Sachplanprozess für das schweizerische Übertragungsnetz zu vereinfachen. Hierfür soll künftig bei der Sachplanung des Bundes auf die vorgängige Festsetzung eines Planungsgebiets für sog. Hochspannungsleitungen verzichtet und stattdessen direkt ein Planungskorridor festgesetzt werden.
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