Der Erduntergrund kann einen wichtigen Beitrag zum Ausbau von erneuerbaren Energien leisten. So lässt er sich etwa zur Strom- und Fernwärmeproduktion mittels Geothermie oder zur saisonalen Speicherung von grossen Wärmemengen nutzen. Das vom Kantonsrat des Kantons Zürich verabschiedete Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (GNU) schafft hierfür Rahmenbedingungen. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat nun die Inkraftsetzung dieses Gesetzes auf den 1. Juli 2023 beschlossen und zugleich die ausführende Verordnung (VNU) erlassen, die ebenfalls zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten wird.
Das Gesetz regelt die Nutzung des Untergrundes wie z.B. die geologischen, hydrogeologischen und geophysikalischen Untersuchungen sowie die Entnahme und den Eintrag von Wärme. Dabei steht die Energiegewinnung im grösseren Umfang ab einer Tiefe von 1000 m im Vordergrund (z.B. die Energiegewinnung durch Geothermie-Kraftwerke). Daneben enthält das Gesetz Bestimmungen in Bezug auf die Gewinnung oder den Abbau anderer Bodenschätze sowie die Speicherung von Gasen im Untergrund (etwa Erdgas oder CO2).
Die Nutzung des Untergrunds untersteht grundsätzlich einer Bewilligungs- und Konzessionspflicht. Das Verfahren zur Erteilung der dafür notwendigen Bewilligungen und Konzessionen wird im GNU festgelegt. Einzelheiten zum Bewilligungsverfahren sind in der VNU enthalten. Darin ist insbesondere geregelt, über welchen Zeitraum eine Bewilligung oder Konzession je nach Art der Nutzung erteilt werden kann. Zudem beinhaltet die VNU detaillierte Bestimmungen über die Höhe der im Einzelfall zu entrichtenden Nutzungsgebühr.
Von der (nach diesem Gesetz vorgesehenen) Bewilligungs- oder Konzessionspflicht ausgenommen sind unter anderem die Entnahme von Wärme und Grundwassernutzungen bis zu einer Tiefe von 1000 m sowie die mit der Erstellung von Bauten und Anlagen üblicherweise verbundene Beanspruchung des Untergrundes.
Die zuständige Behörde für den Vollzug der neuen Gesetzgebung ist die Baudirektion des Kantons Zürich.
Weitere Informationen dazu finden sich hier.