Bundesgericht klärt den Begriff der Einliegerwohnung im Sinne des Zweitwohnungsgesetzes
Die Erstellung von neuen Wohnungen in Gemeinden mit einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent ist nur beschränkt möglich. So sieht Art. 7 Abs. 1 des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vor, dass in diesen Gemeinden neue Wohnungen nur bewilligt werden dürfen, wenn sie entweder als Erstwohnung (bzw. als einer im Sinne des ZWG