Mai 25, 2023

Bundesgericht: Neuer Leitentscheid zum Bauhandwerkerpfandrecht

In seinem am 22. Mai 2023 veröffentlichten und zur Publikation vorgesehenen Leitentscheid zum Bauhandwerkerpfandrecht (BGer 5A_689/2022 vom 6. April 2023) präzisiert das Bundesgericht die Rechtsprechung zu Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB. Gemäss Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB hat ein Handwerker oder Unternehmer Anspruch auf Errichtung eines

Bundesgericht: Bernische Bestimmung zur Grenzmauer verstösst nicht gegen Bundesrecht (zur Publikation vorgesehen)

Ausgangssituation dieses nachbarrechtlichen und zur Publikation vorgesehen Entscheids (5A_665/2022) sind zwei Grundstücke im Kanton Bern, zwischen welchen eine Holzpalisadenwand besteht. Diese wurde vor 1988 durch den Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin erstellt. Die Beschwerdeführerin brachte an dieser Wand provisorisch Schaltafeln an, weil einzelne Pfosten morsch wurden bzw. keine tragende Funktion mehr hatten.