Vorsorgeprinzip

Änderung der Lärmschutzverordnung für Luft/Wasser-Wärmepumpen

Am 1. November 2023 ist eine neue Bestimmung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) in Kraft getreten, welche das Vorsorgeprinzip bei bestimmten Luft/Wasser-Wärmepumpen konkretisiert und den Vollzug in den Kantonen vereinheitlichen soll. Art. 7 Abs. 3 LSV sieht nunmehr vor, dass bei neuen Luft/Wasser-Wärmepumpen, die überwiegend der Raumheizung oder der Erwärmung von Trinkwasser

Baubewilligung für 5G-Mobilfunkanlage: Beschwerde abgewiesen

Das Bundesgericht weist eine Beschwerde im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Mobilfunkanlage mit drei adaptiven 5G-Antennen in Steffisburg (BE) ab. Eine Verletzung des umweltschutzrechtlichen Vorsorgeprinzips verneint das Bundesgericht.  Dem Urteil des Bundesgerichts (1C_100/2021) liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: Die Swisscom plant in Steffisburg (Kanton Bern) den Neubau einer Mobilfunkanlage