Vermutung der Missbräuchlichkeit des Anfangsmietzinses

Bundesgericht: Anfechtung des Anfangsmietzinses

Für Anfangsmietzinsen, welche den Vormietzins massiv übersteigen, gilt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Vermutung der Missbräuchlichkeit. Missbräuchliche Anfangsmietzinsen sind im Anfechtungsverfahren durch das Gericht herabzusetzen. Der Vermieter kann eine solche Herabsetzung abwenden, indem er die Vermutung der Missbräuchlichkeit im Anfechtungsprozess entkräftet. Doch wie hoch darf die durch den Vermieter zu