Behördlich verfügter Rückbau in Bezug auf eine nicht baubewilligungskonform erstellte Baute
Das Bundesgericht äusserte sich zur Frage, ob bzw. inwieweit Tatsachen, die bereits in einem rechtskräftigen Baubewilligungsentscheid (Baubewilligung) festgestellt worden waren, in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren auf ihre Richtigkeit zu überprüfen sind. Das Bundesgericht sah im besagten Fall keine Gründe für eine Überprüfung der in der ursprünglichen Baubewilligung festgehaltenen Umstände, womit diese