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Bundesgericht: Verstoss gegen Bundesrecht bei Planung für Deponie im Kanton Zug

In einem kürzlich ergangenen und zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde von 20 Privatpersonen, welche sich gegen die Ausscheidung der kantonalen Nutzungszone für Abfallanlagen im Gebiet Stockeri in der Gemeinde Risch (Kanton Zug) wehrten, gutgeheissen. Die Beschwerdeführenden rügten erfolgreich eine Verletzung von verschiedenen Bestimmungen des Natur- und Heimatschutzrechtes des Bundes.